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„2. BPersVG-Änderungsgesetz“ verkündet und in Kraft

Berlin. „Gerade mal so“ – nur 3 Tage vor dem planmäßigen Ablauf der Amtszeit der 2016 gewählten Personalräte der Bundesverwaltung am 31.5.2020 – hat es die angekündigte Corona-Novelle zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) dann doch noch in das Bundesgesetzblatt geschafft.

Ergänzt um versorgungsrechtliche Corona-Regelungen, wurde es nun als „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.5.2020 verkündet im Bundesgesetzblatt I Nr. 24 (Fundstelle: BGBl. I S. 1063).

Die Regelung tritt als Artikel 1 des Gesetzes rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft (Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes) und wird durch Art. 2, Art. 9 Abs. 5 des Gesetzes wieder mit Ablauf des 31.3.2021 außer Kraft gesetzt, indem sämtliche Änderung mit Wirkung zum 1.4.2021 wieder aufgehoben werden.

Die neuen „durchlaufenden“ Gesetzestexte sind abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/BJNR006930974.html.