In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wer allerdings einen Vertrag abschließt, muss sich auch daran halten. Schon die alten Römer sagten dazu: „Pacta sunt servanda.“ Dies gilt bis heute. Drum sollte jeder gründlich prüfen, bevor er insbesondere langlaufende Verträge mit hohen finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen eingeht. Auch „Otto Normalverbraucher“ schließt solche Verträge ab, etwa eine Baufinanzierung, deren Kredite auf bis zu 30 Jahre ausgelegt sind, oder eine Ehe mit oder ohne Ehevertrag.
Werden solche Verträge für eine Vielzahl von Geschäften im Vorhinein entwickelt, entstehen Geschäftsbedingungen (Klauseln), die besonderen, strengen Regeln unterliegen. Es geht hier um „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB), für deren rechtliche Unbedenklichkeit der jeweilige „Klauselverwender“ haftet. Sind AGB-Klauseln mit den für sie geltenden zahlreichen Vorschriften nicht in vollem Umfang vereinbar, können die Gerichte sie als unwirksam verwerfen, so dass ein Vertrag mit deutlich anderem Inhalt zustande kommt.
Gewerbetreibende können Streitigkeiten mit Kunden vermeiden, indem sie in ihren Verträgen zweckmäßige und interessengerechte Regelungen vorsehen. So sollte man Verfahren einrichten, auftretende Streitigkeiten möglichst schnell einvernehmlich beizulegen. Kompromisse kommen viel leichter zu einem frühen Zeitpunkt zustande, zu dem noch keine Meinungsverschiedenheiten aufgetreten sind.
Bauherren müssen insoweit nicht nur auf ihre Verträge mit Handwerkern, Banken, Käufern oder Mietern achten, sondern auch auf ihre Rechte und Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden, sei es in Form einer Baugenehmigung, eines Projektvertrages oder anderer öffentlich-rechtlicher Verträge mit der Gemeinde.
Die Kanzlei hilft bei der Formulierung sachgerechter Verträge auch für komplexere Geschäfte.