Im Bereich Bau- und Immobilienrecht begleiten wir Ihre Bauprojekte von der Planungsphase an bis zur Fertigstellung und Vermarktung, wie auch danach Streitigkeiten um Handwerkslohn und Honorar, Mängelhaftung und Nachbesserung.

Bauerrichtungsverträge betreut Rechtsanwalt Jörn Zumbroich, der unser Fachmann für dieses Teilgebiet ist. Gerade der Beginn der Planung ist überragend wichtig für das spätere Gelingen des Vorhabens. Gleiches gilt für den Grundstückskauf bzw. Kauf vom Bauträger, auf Wunsch vor Abschluss der Notarverträge.

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht, auch in der Begleitung von Bauprojekten, ist Aufgabe unserer Verwaltungsrechtler; hier unterstützt von Dr. Andreas Gronimus.

Sie kümmern sich die Verfolgung von Einwendungen gegen Bebauungspläne, bis hin zu Normenkontrollverfahren vor Gericht, um Baugenehmigung, um Erschließung und Erschließungsbeiträge, aber auch um baurechtliche Streitigkeiten mit Nachbarn.

Ein gesondertes Arbeitsfeld ist das Recht der Mietverhältnisse und Wohnraumnutzung.

Dr. Andreas Gronimus - Baden und Kollegen

Dr. Andreas Gronimus
Rechtsanwalt

Jörn Zumbroich
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht