Beamtenrecht
Im Beamtenrecht liegt die besondere Kompetenz und Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden (besonders in Fragen der Beamtenversorgung); weiter ist in diesem Bereich Dr. Andreas Gronimus (in Sonderheit in Fragen aus dem Bereich der Bundewehr und der Sicherheitsdienste) tätig.
Hier geht es im Wesentlichen um
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfungen
- Ernennung, Probezeit, Bewährung, Verbeamtung
- Dienstliche Beurteilungen
- Beförderungen / Konkurrentenstreit
- Besoldung, Versorgung und Beihilfe
- Personalmaßnahmen wie Versetzung, Abordnung etc.
- Privatisierung
- Nebentätigkeit
- Dienstunfall
- Dienstfähigkeit und Zurruhesetzungsverfahren
Ein weiterer Teilbereich des Beamtenrechts ist das Disziplinarrecht. Auch hier sind die Kollegen für Sie tätig. Soweit disziplinarrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem zugleich eingeleiteten oder drohenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen, ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger unbedingt erforderlich. Hier bewährt sich die Team-Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hassel.
Disziplinarrecht
Disziplinarrechtlich geht es regelmäßig um
- Vertretung im behördlichen Ermittlungsverfahren,
- Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Disziplinarverfügungen des Dienstherrn,
- Vertretung bei Disziplinarklagen,
aber auch um Beratung und Vertretung im Vorfeld, etwa um erhobene Vorwürfe frühzeitig aufzuklären und möglichst auszuräumen, damit tunlichst bereits die Einleitung eines Verfahrens vermieden wird.
besondere Berufsgruppen
Im öffentlichen Dienstrecht vertreten wir selbstverständlich auch die beruflichen Interessen weiterer Personengruppen, für die durchweg beamtenrechtsähnliche, jedoch im Detail immer wieder durch Besonderheiten abweichende Dienstverhältnisse gelten, wie
- (ev.) Pfarrer
- Kirchenbeamte
- Richter
- Führungspersönlichkeiten mit Dienstverträgen, die auf Beamten- oder Beamtenversorgungsrecht Bezug nehmen.