Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetzgebung (Artikel 6 des Grundgesetzes). Idealerweise soll eine Ehe ein ganzes Leben lang halten. Gerade dann, wenn dies von den Eheleuten gewollt ist, gibt es doch auf dem Weg dorthin bisweilen schwere rechtliche „Steine“ aus dem Weg zu rollen.
Probleme ganz anderer Art treten in Lebensgemeinschaften auf, die sich nicht als Ehe organisiert haben, oder in Familien, in denen die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Für diese Fragen gilt seit 2009 ein besonderes Verfahrensrecht, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Fragen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Auch eine funktionierende Gemeinschaft erfordert oft umfangreiche Vereinbarungen. Abhängig von den beiderseitigen Verhältnissen kann die notwendige Absicherung der Partner den Abschluss eines Ehevertrages oder eines Güterrechtsvertrages erfordern. Gerade auch bei nichtehelichen Gemeinschaften sind entsprechende Verträge das Mittel der Wahl, um zahlreiche im Gesetz nicht beantwortete Fragen in den Griff zu bekommen, etwa wenn gemeinsam Wohneigentum erworben wird.
„Kindschaftssachen“, also Streitigkeiten wegen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts werden von uns soweit wie möglich betreut.
Unterhaltsfragen auch unabhängig von Trennungen und Scheidungen werden von uns ebenfalls beantwortet. Hierzu gehören sowohl Fragen des Unterhalts, der von Eltern gegenüber ihren Kindern (auch volljährige Kinder) zu leisten ist, wie auch des Unterhalts, den Kinder gegenüber ihren Eltern zu erbringen haben (insb. Frage des Elternunterhalts bei betagten, im Heim lebenden Eltern; solche Ansprüche werden häufig von den Sozialämtern eingefordert, nachdem diese für die Heimkosten in Vorlage getreten sind).
Auch für Ansprüche, die nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Betracht kommen können, sind wir Ihre Ansprechpartner. Dies gilt in gleichem Maße für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Die aufgezeigten Fragestellungen zeigen zugleich auf, dass man nach Möglichkeit eine gütliche Regelung anstreben sollte. Wir beraten Sie mit Sinn für das Machbare.
Fachanwalt für Familienrecht Michael Brix unterstützt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir treten vor allen Familiengerichten und den entsprechenden Oberlandesgerichten auf.