Der Tod gehört unausweichlich zum Abschluss des Lebens. Vielen Familien ist es in den letzten Jahrzehnten so gut gegangen, dass in den Medien oft von einer „Generation der Erben“ die Rede ist. Ebenso oft erweist sich aber auch, dass beim Geld nicht nur die Freundschaft aufhört. Daher ist gerade das Erbrecht ein Bereich, in dem sich vorausschauendes Handeln nicht nur finanziell, sondern auch menschlich auszahlt.
In Deutschland kann jeder Mensch mit seinem Eigentum im Grunde tun und lassen, was ihm richtig erscheint. Daher können die Menschen auch durch Testamente oder Erbverträge zu Lebzeiten regeln, wer bei ihrem Tod ihr Vermögen übernehmen soll. Nur wenn eine solche Regelung nicht getroffen worden ist, gilt die „gesetzliche Erbfolge“ des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die wiederum je nach den Familienverhältnissen einige bis viele Miterben in einer „Erbengemeinschaft“ zusammenfasst (oder zwingt).
Wollen Sie Vermögen an andere Personen als Ihre „gesetzlichen“ Erben oder an Institutionen übertragen, werden die ansonsten erbberechtigten Personen faktisch enterbt. Das kann bei Kindern und Ehegatten zu Pflichtteilsansprüchen führen, die die Erben erheblich belasten können. Dann stehen Pflichtteilsansprüche oder Ergänzungsansprüche im Raum, die nachzuweisen oder abzuwehren sind.
Ist der „Erblasser“ verstorben, folgt die Regelung des Nachlasses. Es müssen die Erben ermittelt werden, diese benötigen einen Erbschein, um über das Erbe verfügen zu können. Ist eine Erbengemeinschaft entstanden, muss diese „auseinandergesetzt“ werden, also das Erbe an die Erben verteilt werden, sei es „in Natur“ oder durch Verkauf und Verteilung des Erlöses. Haben einzelne Erben vorweg Vermögen erhalten, müssen sie über diese Schenkungen Rechenschaft ablegen, damit der Nachlass korrekt verteilt werden kann.
Dies kann jahrelange Arbeiten erfordern, so dass selbst bei vorhandenem Testament oder Erbvertrag eine Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung geboten sein kann.
Schließlich können Auseinandersetzungen mit der Gemeinde oder Sozialversicherungsträgern anstehen, wenn die verstorbene Person zuletzt pflegebedürftig war und daraus noch hohe Vorleistungen der Sozialleistungsträger offen sind.
Rechtsanwalt Michael Brix begleitet Sie bei allen erbrechtlichen Fragen, auch in deren vielfachen Bezügen zum Familienrecht.