Das Sprichwort sagt: „Gemeinsamkeit macht stark.“ Manche Unternehmer betreiben ihr Geschäft allein, viele Unternehmen gelingen aber auch nur dann, wenn mehrere Partner ihre verschiedenen Fähigkeiten und Möglichkeiten zu einem gemeinsamen Ziel bündeln.
Die Grundform für solche Zusammenschlüsse ist die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“. Diese kann die unterschiedlichsten Zwecke haben, vom Kegelverein über einen privaten Investmentclub von Wertpapiersparern bis zur Bauträgergemeinschaft für ein Mehrfamilienhaus oder dem Handwerksbetrieb.
Wollen mehrere Gewerbetreibende kaufmännisch tätig werden, sieht das Handelsgesetzbuch dafür als Sonderformen die „offene Handelsgesellschaft“ und die „Kommanditgesellschaft“ vor. Eher für größere Betriebe eignet sich die „GmbH“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) nach dem GmbH-Gesetz.
In allen diesen Gestaltungen ist sachkundiger Rat bares Geld wert, denn vorausschauende Vertragsgestaltung kann sicherstellen, dass nicht jede Meinungsverschiedenheit der Partner zur Existenzbedrohung für das gemeinsame Vorhaben wird. Sachkunde ist notwendig vor allem für die Gründung einer Gesellschaft, die laufende Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Gesellschaft, die Regelung von Meinungsverschiedenheiten der Gesellschafter, die Abwicklung der Gesellschaft (wenn sie ihren Zweck erreicht hat oder die Partner sich trennen möchten), und für die Beachtung der Anmeldungspflichten bei Registergerichten (Vereins- oder Handelsregister).
Rechtsanwalt Jörn Zumbroich und Rechtsanwalt Michael Brix steuern Sie sicher durch die rechtlichen Klippen dieses Bereichs. Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus hat jahrzehntelang als Verbandssyndikus die vereins- und gesellschaftsrechtlichen Tätigkeiten eines großen Berufsverbandes betreut und verantwortet, und verfügt ebenso über langjährige praktische Management-Erfahrung als Geschäftsführer eines gemeinnützigen Bildungsvereins.