Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiexpertisen ist die Beratung und Vertretung in allen Mitbestimmungsangelegenheiten. Sowohl Dr. Eberhard Baden und Norbert Fattler als auch Dr. Andreas Gronimus sind langjährig für eine Vielzahl von Auftraggebern tätig, was sie zusätzlich durch zahlreiche Fachaufsätze und die Mitarbeit an den Großkommentaren "Altvater/Baden u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz“ bzw. „Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder“ unter Beweis stellen.
Regelmäßig aufkommende Fragestellungen für Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen wie auch für betroffene Betriebe oder Dienststellen sind hier etwa
- Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung und sonstige Beteiligungsrechte
- Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung oder Billigungsfiktion
- Wahrnehmung „allgemeiner Aufgaben“
- Informationsansprüche
- Dienstvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren
- Beschlussverfahren
- Ausstattung des Personalrates
- Freistellung
- Wahlen und Wahlanfechtungen
- Umstrukturierungsmaßnahmen
- Privatisierung
- u.v.m.
Wir betreuen Sie auf aktuellem Stand sowohl in Fragen des allgemeinen Betriebsverfassungsrechts und Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder, als auch unter den besonderen Bedingungen von Privatisierungsbereichen (Bahn, Postnachfolgeunternehmen, Bundeswehr-Kooperationen, kommunale und Landesbetriebe) sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen. Ferner bearbeiten wir Angelegenheiten nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen.
Ebenso sind wir vertraut mit den besonderen Mitbestimmungsfragen in der Bundeswehr (Soldatenbeteiligungsgesetz) oder den Sicherheitsdiensten bis hin zu so genannten „VS-Verfahren“ (z.B. nach § 93 BPersVG).