Seit über zwei Jahrzehnten vertreten die Anwälte der Kanzlei die Interessen in beamtenrechtlichen Fragestellungen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Eberhard Baden vertritt dabei sämtliche Beamtengruppen (Bundes- und Landesbeamte, Kommunalbeamte etc.), ebenso aber auch die "privatisierten" Beamten (z. B. Post, Telekom und Bahn). Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus ist der Fachmann für die besonderen Fragestellungen des Soldatenrechts; er kennt sich besonders auch mit den Eigentümlichkeiten des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts im Bereich der Bundeswehr und bei den Sicherheitsdiensten aus.
Neben dem klassischen Beamtenrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Vertretung im Rahmen von Disziplinarverfahren. Abgesehen von der Prüfung, ob überhaupt ein Dienstvergehen vorliegt, vertreten wir hier Betroffene wie auch Dienststellen in sämtlichen Verfahrensstadien. Sofern Strafverfahren eingeleitet werden, sind wir in der Lage, gemeinsam mit unserem Fachanwalt für Strafrecht Hans Karl Hassel eine übergreifende Verteidigungsstrategie zu erstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiexpertisen ist die Beratung und Vertretung in allen Mitbestimmungsangelegenheiten. Sowohl Dr. Eberhard Baden und Norbert Fattler als auch Dr. Andreas Gronimus sind für eine Vielzahl von Mitarbeitervertretungen im Personalvertretungsrecht tätig, wo sie durch zahlreiche Fachaufsätze und die Mitarbeit am den Großkommentaren "Altvater/Baden u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz“ bzw. „Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder“, ausgewiesen sind.
Wir vertreten Sie insbesondere in allen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.