Ehe und Familie sind rechtlich immer noch eine lebenslang ausgerichtete Gemeinschaft. Aber nur ein Teil der Ehen hält wirklich ein Leben lang. Wenn hingegen eine Familie zerbricht, sind zahlreiche Scheidungsfolgen zu bewältigen, sowohl finanziell als auch in anderer Hinsicht. Dabei sind nicht nur rechtliche Probleme zu bewältigen, auch tiefe seelische Verletzungen stehen oft einer „rationalen“ Lösung entgegen.
Eine Scheidung ist stets auch mit hohen Kosten verbunden. Dies gilt umso mehr, je „streitiger“ das Verfahren geführt wird. Eine „einvernehmliche“ Scheidung kann gut ein Drittel preiswerter ausfallen, wenn sich nur der Ehegatte anwaltlich vertreten lässt, der den Scheidungsantrag stellen will. Rechtliche Voraussetzung ist, dass Unterhalt, Zugewinn usw. zuvor durch notariellen Vertrag geregelt werden oder nicht regelungsbedürftig sind. Moralische Voraussetzung ist zudem, dass der andere Ehegatte das hinreichende Vertrauen aufbringt, dass er in diesem Ablauf nicht über den Tisch gezogen wird.
Wir beraten Sie zu allen Fragen einer Trennung oder Scheidung, wie Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Dies gilt entsprechend bei nichtehelichen Gemeinschaften oder Lebenspartnerschaften, vor allem wenn die Partner dies nicht frühzeitig vertraglich geregelt haben.
Zunehmend wichtiger geworden sind die früher so genannten familienrechtlichen Nebengebiete. Dabei geht es etwa um die Rückforderung von Schenkungen, deren Grundlage entfallen ist, den Ausgleich von Vermögensverschiebungen auf Bankkonten, oder die „Miete“ (Nutzungsentgelt) für das vormals gemeinsame Wohnungseigentum.
Trennung und Scheidung wirken sich auch auf spätere Erbansprüche aus – oft entzieht eine Trennung auch einem Testament oder Erbvertrag, oder der Bezugsberechtigung für eine Lebensversicherung das Motiv. Auch steuerlich ist einiges zu beachten – die Finanzverwaltung erwartet von Ehegatten eine korrekte Mitwirkung an Steuererklärungen, auch wenn man sich gerade scheiden lässt. Schließlich ist die soziale Absicherung für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung zu betrachten. Dies klären wir mit Ihnen ab.
Fachanwalt für Familienrecht Michael Brix betreut Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch vor allen Familiengerichten und den entsprechenden Oberlandesgerichten.