Sehr viele Risiken des täglichen Lebens können durch Versicherungen abgedeckt werden, und werden auch millionenfach versichert.
Schwierig wird es oft dann, wenn die abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen wird und für einen Schaden aufkommen soll. In der Praxis geht es meist um die Abwicklung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Dann verweisen Versicherer häufig auf „Obliegenheiten“ des Bürgers in den seitenlangen „kleingedruckten“ Versicherungsbedingungen, als nicht versichert ausgeschlossene besondere Risiken.
Unklar ist für viele auch, was im Rahmen des Schadensersatzes konkret zu ersetzen ist. Dies gilt vor allem, wenn es nicht nur um Sachschäden geht, sondern Personen verletzt wurden und Schmerzensgeld sowie Einkommenseinbußen im Raum stehen. Gerade bei Schädigungen der Gesundheit (sei es durch einen Unfall oder im Rahmen einer verunglückten medizinischen Behandlung) hängt viel ab von der Ermittlung sachkundiger Gutachten und der Abwehr unrichtiger Gutachten anderer Beteiligter.
Umgekehrt benötigen Sie ebenso sachkundigen Rechtsrat, wenn Sie von anderen Personen auf Schadensersatz verklagt werden.
Schließlich kann sich die Erkenntnis einstellen, dass Sie sich „falsch versichert“ haben, weil ein ungünstig formulierter Vertrag Ihren Absicherungsbedarf nicht sachgerecht abdeckt.
Unsere Rechtsanwälte Jörn Zumbroich, Michael Brix und Hans Hassel stehen Ihnen bei allen derartigen Problemen zur Seite, wie
- Haftpflichtschäden einschließlich Schmerzensgeld und Arzthaftung
- Voll- und Teilkaskoschäden in der Fahrzeugversicherung
- Hausrat- und Wohngebäudeschäden
- Kranken- und Lebensversicherungen