Bundestag: Anhörung zur Neufassung BPersVG
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Nochmals: Bundestag: Anhörung zur Neufassung BPersVG

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Berlin. Am 22. März 2021 führte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf zur Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch. Zugrunde lag der am 24. Februar in 1. Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/ 26820). Insgesamt sechs von den Fraktionen benannte Sachverständige äußerten sich schriftlich und stellten sich auch den Fragen der Abgeordneten. Die Stellungnahmen werden dokumentiert auf www.bundestag.de; dort wurde auch der vollständige Video-Mitschnitt freigeschaltet. Der amtliche Bericht ist abrufbar unter:

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cxMi1wYS1pbm5lbi1idW5kZXNwZXJzb25hbHZlcnRyZXR1bmdzZ2VzZXR6LTgyODMwOA==&mod=mod531790

Seltene Ehre für die Kanzlei: mit Dr. Eberhard Baden und Dr. Andreas Gronimus wurden gleich zwei Kollegen der Kanzlei als Sachverständige benannt und gehört.

Es wird ein schnelles weiteres Verfahren erwartet. Zur Überbrückung wurde Laufzeit der Corona-Sonderregeln im BPersVG, die am 31. März auslaufen sollten, auf den 30. Juni 2021 verlängert (siehe BT-Drucksache 19/ 26972 bei Artikel 3). Daraus ergibt sich, dass eine 2./ 3. Lesung im April und ein Beschluss im Bundesrat im Mai angestrebt wird, damit im Juni rechtzeitig die Verkündung des neuen Gesetzes erfolgen kann.