Wir machen Sie fit!
Der Sinnspruch ist alt und abgedroschen, aber unverändert zutreffend:
Wissen ist Macht. Wir wissen nix – Macht nix!
Rechtsanwälte sollen laut Berufsordnung „Organ der Rechtspflege“ sein. Also wollen wir nicht unsere Dienste anbieten, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern auch rechtzeitige Hilfestellung leisten, wie Sie sachgerecht mit den gesetzlichen Befugnissen umgehen.
Wir stellen Ihnen nach Bedarf alles zwischen 1 und 5 Tagen zusammen, je nachdem, was Sie vor Ort brauchen. Wenn der Personalrat sich z.B. auf Basis des BMI-Rundschreibens vom 28.4.2008, Nr. 4.2 bzw. Zentralerlasses BMVg B-1471/7, Nr. 205, mit der Dienststelle einigt, die Infrastruktur (Raum, IT) zu stellen, stellt der Erlass einen Rahmen von 75 Euro pro Tag und Teilnehmer zur Verfügung. Wenn für Sie andere Rechtsgrundlagen gelten, dann werden wir auch dafür eine passende Lösung finden und vereinbaren können. Unsere Mitarbeiterinnen nehmen gerne Ihre Anfragen und Mitteilungen entgegen oder klären mögliche Zeitfenster für Sie ab.
Themen „off the shelf“, die ihren Praxistest inzwischen bestanden haben, sind dabei:
- Änderungen des BPersVG 2012/ 2016
- Änderungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes 2012/ 2016
- Zusatzausbildung für Soldatenvertreter zum SBG (§ 62 Abs. 3, § 20 Abs. 5 SBG 2016)
- Basiswissen BPersVG (5 Tage)
Ebenfalls im Angebot:
- Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
- Aktuelle Entwicklungen im Soldatenrecht
- SBG-Seminar für Vertrauenspersonen (§ 20 Abs. 5 SBG 2016)
Falls dies Sie reizt, funken Sie uns einfach an. Wir nennen Ihnen gerne Personalräte, die schon zugegriffen haben, und die Sie zu diesen Angeboten befragen können. Weitere Themen, ebenso Referenten und Zusatzleistungen sind Vereinbarungssache. Mit Ihnen diskutieren Anwälte mit langer Erfahrung vor Gericht und als Kommentator.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich gerne bei uns.