Die öffentliche Verwaltung übt viele Befugnisse aus, mit denen sie Rechte, aber auch Pflichten der Bürger begründet, reguliert, durchsetzt oder einschränkt. Je nachdem trifft ihr Handeln dann auf mehr oder weniger Zustimmung bei den betroffenen Menschen. Dabei ist Deutschland ein „föderalistisches Land“, in dem die Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahrnehmen, und dabei gelegentlich auch unterschiedliche Ziele verfolgen. Dem setzen wiederum die Bürger ihre eigenen Wünsche und Anliegen entgegen.

Nahezu jeder Bürger hat früher oder später beispielsweise mit Rechtsfragen des öffentlichen Baurechts oder des Umweltrechts zu tun. Baugenehmigungen, sei es für ein eigenes Bauvorhaben oder in der Nachbarschaft, greifen tief in das Lebensgefühl der Menschen ein. Große Zweifelsfragen werfen auch Planfeststellungen für öffentliche Vorhaben wie Straßen oder wegen ihrer Emissionen genehmigungsbedürftige Anlagen auf. Der Staat soll uns Bürgern eine funktionierende Infrastruktur bereitstellen; dazu erhebt er Steuern und Abgaben, aber auch Erschließungsbeiträge, Anschluss- und Ausbaubeiträge oder andere Zahlungen, welche die Bürger schmerzhaft belasten. Der Schutz unserer Gewässer und der uns umgebenden Natur soll den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt sichern; trotzdem sind nicht alle Auflagen, die zu diesen Zwecken ergehen, ohne weiteres einsichtig oder überzeugend begründet.

Wer als Unternehmer tätig ist, benötigt zahlreiche behördliche Erlaubnisse, vom Gewerbeschein bis zur Schankerlaubnis für Gaststätten. Fördert der Staat bestimmte Tätigkeiten durch Beihilfen oder andere Vorteile, geht es oft um viel Geld, manchmal auch darum, ob sich eine Investition überhaupt rechnet. Handwerker sind auf ihre berufliche Qualifikation (durch Gesellen- oder Meisterbrief und andere Nachweise) angewiesen; ähnliches gilt für eine Vielzahl anderer Berufsträger vom Arzt bis zum Schornsteinfeger, vom Architekten bis zum Psychotherapeuten.

Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes tragen eine hohe Verantwortung für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Daher werden sie ihre Arbeit durch besondere Gesetze mit besonderen Rechten, aber auch besonderen Pflichten geordnet. Das Berufsrecht der Beamten, Richter und Soldaten beruht auf grundlegenden Amtspflichten zur Loyalität und zur Unparteilichkeit gegenüber allen Bürgern. Diese Pflichten werden bei Verletzung mit den Mitteln der Disziplinargesetze durchgesetzt, deren Regelungen über die normale Kündigung eines Arbeitsvertrages wesentlich hinaus gehen.

Mit zwei Fachleuten für Verwaltungsrecht, den Kollegen Dr. Eberhard Baden und Dr. Andreas Gronimus, beraten wir Sie kompetent in den wesentlichen Fragen des Verwaltungsrechts, sei es außergerichtlich oder in Widerspruchs- und Klageverfahren vor Gericht. Für die Bereiche des Jagdrechts und des Waffenrechts können Sie zusätzlich auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt Karl Hans Hassel zurückgreifen.

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Dr. Eberhard Baden
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Hans Karl Hassel
Fachanwalt für Strafrecht

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