Dr. Eberhard Baden

Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Jahrgang 1951, Rechtsanwalt seit 1979
Eberhard Baden ist Namensgeber und in zweifacher Hinsicht der „Senior“ und „Nestor“ des Teams - einesteils weil er der lebens- wie auch dienstälteste der beteiligten Anwaltskollegen ist, andererseits aber auch deswegen, weil er - formell bereits im „Ruhestand“ - dem Anwaltsdasein nur noch in begrenztem Umfang, aber gleichwohl weiter mit Lust und Liebe frönt. Dr. Baden war seit 1983 Partner der vormaligen Sozietät - zuletzt unter dem Namen „Heinle Baden Redeker“ - und verfügt in seinen Spezialgebieten über langjährig erworbenes Erfahrungswissen, welches er gerne als Berater einbringt und weiterreichen möchte. Dr. Baden ist nicht nur durch einen bundesweiten Mandantenstamm, der ihm vertraut, als Fachmann auf den Gebieten des Mitbestimmungsrechts, des Beamten- und Disziplinarrechts sowie des Bau- und Architektenrechts ausgewiesen, sondern stellt seine Sachkunde auch in zahlreichen juristischen Fachbüchern und Beiträgen für Fachzeitschriften fortlaufend unter Beweis.
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Dr. Andreas Gronimus

Rechtsanwalt


Jahrgang 1960, Rechtsanwalt seit 1989
Andreas Gronimus war von 1989 bis 2016 als Verbandsjurist, zuletzt seit 2001 in der Funktion eines Abteilungsleiters Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte sowie als Syndikus, für der Deutschen BundeswehrVerband tätig. In dieser Zeit war er zugleich als Anwalt zugelassen und hat „nebenberuflich“ gerade besonders schwierige Verfahren betreut und bundesweit auch vor den Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht vertreten. Anlässlich des im Verband vorgesehenen Umzuges nach Berlin ist er dort ausgeschieden und seitdem in seinen Spezialgebieten des Soldaten-, Wehr- und öffentlichen Dienstrechts sowie insbesondere des Mitbestimmungsrechts selbständig tätig. Wie Dr. Baden ist er durch langjährige Mitarbeit in führenden juristischen Kommentaren und Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Zu seinen besonderen Stärken zählt seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bundeswehr und der Sicherheitsdienste, aber auch der Anwendung des EU-Rechts im öffentlichen Dienst.
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Hans Karl Hassel

Fachanwalt für Strafrecht


Jahrgang 1962, Rechtsanwalt seit 1994
Hans Hassel ist der Strafrechtsexperte der Kanzlei. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Staatsanwalt und seit 1994 in eigener Kanzlei als „Einzelkämpfer“ gehörte er der früheren Sozietät seit 2013 an. Herr Hassel zählt zu den renommiertesten Strafverteidigern im Rheinland, und ist für seine Mandanten im Notfall wortwörtlich Tag und Nacht erreichbar.
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Michael Brix

Fachanwalt für Familienrecht


Jahrgang 1967, Rechtsanwalt seit 1998
Michael Brix war langjährig in der Sozietät Wenning und Partner tätig, und ist in der Kanzlei in erster Linie für das Familienrecht zuständig; daneben bearbeitet er aber ebenso gerne und gut die Bereiche des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts. Neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bereitet er seine Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht vor. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Schwangerschaftshilfe über den Verein „Hoffnung für das Leben e.V.“ und im „Netzwerk Frühe Hilfen Bonn“.
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Norbert Fattler

Rechtsanwalt


Jahrgang 1969, Rechtsanwalt seit 2004
Rechtsanwalt Norbert Fattler ist in der Kanzlei als Experte für das Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in allen Fragen zum Arbeitsverhältnis von der Begründung bis zur Kündigung und Beendigung. Besonders hervorzuheben ist seine Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes. Aufgrund langjähriger Erfahrung ist Rechtsanwalt Fattler mit den Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bestens vertraut. Zudem arbeitet er auf den Gebieten des Beamtenrechts und des Disziplinarrechts sowie des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts.
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Jörn Zumbroich

Rechtsanwalt


Jahrgang 1973, Rechtsanwalt seit 2001
Rechtsanwalt Jörn Zumbroich ist in der Kanzlei als Experte für das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht und Finanzierungen tätig. Er berät und vertritt Sie in bürgerlichen, immobilienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechts- und Vertragsverhältnissen von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklung. Er gehörte langjährig der Sozietät Gehrke Zumbroich & Partner, Bonn/ Berlin als Gründungspartner an und stieß 2021 zum Team. Im Zentrum seiner Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht steht besonders die fachkundige Rechtsberatung hinsichtlich Unternehmensgründungen, Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen. Im Rahmen dessen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens geht. Außerdem berät er Unternehmer und Unternehmen zur passenden Unternehmensstruktur und zu Haftungsrisiken bzw. Haftungsvermeidungsstrategien. Hierzu gehören insbesondere auch die rechtssichere Ausarbeitung, Anpassung und Prüfung von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Vorstands- und sonstigen unternehmensbezogenen Verträgen. Herr Zumbroich vertritt Sie auch außergerichtlich und gerichtlich bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Gesellschaftsorganen und den Gesellschaften selbst.
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