Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und verantwortete zugleich 1989 bis 2016 als Syndikusanwalt beim Deutschen BundeswehrVerband e.V. die Bereiche Mitbestimmung, Arbeits- und Beamtenrecht sowie Europarecht, seit 2001 auch als Verbandssyndikus die vereinsrechtlichen Fragestellungen. 2016 gehörte er der Sozietät Heinle Baden Redeker in Bonn-Bad Godesberg an. Er praktiziert vornehmlich auf diesem Gebiet, insbesondere im Personalvertretungsrecht (einschließlich Soldatenbeteiligungsrecht, Recht der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebsvertretungen der alliierten Stationierungsstreitkräfte), im Beamten- und Disziplinarrecht, im Wehrrecht, im Arbeitsrecht v.a. des öffentlichen Dienstes, und im Recht der Gewerkschaften und Berufsverbände, aber auch im Verfassungsrecht, in Fragen des europäischen Rechts (Recht der EU, EMRK), und in anderen Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts. Er verfügt über langjährige eigene forensische Erfahrung vor zahlreichen deutschen Obergerichten (Revisions- und Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts, diverse Oberverwaltungsgerichte), und hat auch Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und dem EGMR betreut.
Dr. Gronimus ist Dozent bei mehreren Anbietern für Fragen des Personalvertretungsrechts und des Soldatenbeteiligungsrechts. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Die Personalvertretung“ und publiziert seit 1985 auch in verschiedenen weiteren Fachzeitschriften (z.B. „Der Personalrat“, „Neue Zeitschrift für Wehrrecht“, „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“). Seine zahlreichen Veröffentlichungen finden Sie hier.
Dr. Gronimus hat auch zahlreiche personalvertretungsrechtliche wie auch dienstrechtliche Mandate im Bereich der Nachrichtendienste betreut und ist in diesem Zusammenhang seitens des Bundesnachrichtendienstes zu sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zugelassen worden.